Personenverbandsstaat: Mit diesem Begriff wird die Besonderheit des mittelalterlichen Staates zum Ausdruck gebracht. Man lebte nach dem Personalitätsprinzip, d.h. nach dem Recht eines Personenverbandes , dem man von Geburt her, oder dem man standesgemäß angehörte. Ausschlaggebend war also nicht die räumliche Begrenzung des Territorialstaates. Es herrschte das Stammesrecht vor, nachdem man z.B. als Sachse, als Franke, als Vasall oder Dienstmann behandelt wurde. So konnte eine Person von verschiedenen Herren abhängig sein. Könige wurden so nicht als Herrscher über ein Land, sondern über einen Verband von Personen angesehen. Zwischen den Lehensherrn und den Vasallen bestand eine Prinzip der Gegenseitigkeit: beide Seiten hatten Rechte und Pflichten, es bestand kein einseitiges Befehls- und Gehorsamsverhältnis, wie zum Beispiel in modernen Staaten. Quelle: http://www.gstue.tue.bw.schule.de/tg/projekte/staufer/macht.htm#pvstaat