Berechnungsweise der Hochrechnung

Die Hochrechnung basiert auf den Daten des Bundeswahlleiters [https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/opendata.html]. Es werden nur die Zweitstimmen hochgerechnet. Die Daten werden zunächst wie folgt aufbereitet:

  1. Falls in der Download-Datei keine Daten für den vorherigen Stand vorliegen, werden diese aus der Archiv-Datei ergänzt.
  2. Falls das vorherige Zweitstimmenergebnis einer Partei in einem Wahlkreis unbekannt ist, z.B. weil diese Partei dort bei der vorherigen Wahl nicht angetreten ist, wird dieses auf den Bundesdurchschnitt aller Wahlkreise gesetzt, in denen die Partei in der vorherigen Wahl angetreten ist. Von diesem werden 25% abgezogen, da neue Gebiete für eine Partei erfahrungsgemäß schwierig sind.
  3. Falls kein Bundesdurchschnitt vorliegt, wird für jeden Wahlkreis ein Viertel der Stimmen der weggefallenen Parteien plus ein Promille der Wahlberechtigten angenommen.
  4. Für einen hinzugekommenen oder weggefallenen Direktkandidaten werden 0,3% der Wahlberechtigten hinzugefügt (oder weggenommen), aber nie mehr als 33% (25%). Dies berücksichtigt, dass allein die Anwesenheit eines Direktkandidaten einen positiven Effekt hat.

Mit den aufbereiteten Daten werden drei Prognosen durchgeführt:

  1. Es werden die Werte einer aktuellen Umfrage oder Hochrechnung zugeführt. Die Sonstigen werden nach dem Wahlergebnis der letzten Wahl aufgeteilt. Neue Parteien erhalten 0,1%.
  2. Für jede Partei wird ein Multiplikator berechnet um den die Stimmenanzahl zu- oder abgenommen hat. Die Fehlenden Wahlkreise werden entsprechend skaliert.
  3. Wie 2., nur wird für jede Partei ein Multiplikator pro Bundesland berechnet.

Die Stimmen der verschiedenen Methoden werden anschließend gewichtet addiert. Die Gewichtung hängt davon ab, wie viele Stimmen bereits ausgezählt wurden. Vor beginn der Auszählung wird ausschließlich Methode 1 genommen, da Methoden 2 und 3 noch keine sinnvollen Daten liefern. Die Gewichtung von Methode 1 nimmt linear ab, bis sie einem Auszählanteil von 10% nur noch Methode 2 und 3 gewichtet werden. Die Gewichtung von Methode 2 ist abhängig von dem Auszählstatus des Bundeslandes und erreicht bei 25% Auszählung den Wert von 0. Danach wird ausschließlich Methode 3 verwendet.

Das bedeutet, dass die Hochrechnung bei einem ausgezähltem Anteil von weniger als 10% die Verhältnisse der kleinen Parteien nicht sinnvoll wiedergibt. Die ersten Wahlkreise werden gegen 20:30 Uhr am Wahlabend ausgezählt sein, sodass erste sinnvolle Ergebnisse sind gegen 21 Uhr zu erwarten sind. Erfahrungsgemäß sinkt die Ungenauigkeit erst ab einem ausgezählten Stimmenanteil von 40% unter ein Prozent ab, wobei es durch die Verbesserungen am Berechnungsverfahren diesmal schneller gehen mag.